Das Pfaff-Quartier soll autoarm und emissionsfrei werden und gleichzeitig den Bewohnerinnen und Bewohnern komfortable Mobilitätsangebote bieten. Hierfür wurde ein Mobilitätskonzept für den Endausbau des Quartiers im Jahr 2029 erarbeitet und es wurden Umsetzungsmaßnahmen wie eine Stellplatzsatzung und Mobilitätsstationen entwickelt.
Mobilitätskonzept und Mobilitätsstationen
Beschreibung
Die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Mobilität werden im Bebauungsplan festgesetzt. Im Rahmen von EnStadt:Pfaff wurde zunächst ein Mobilitätskonzept entwickelt, aus dem diese Rahmenbedingungen hervorgehen. Zielhorizont: Endausbau des Quartiers im Jahr 2029.
Dabei wurden flächendeckende Mobilitätsangebote und ein zugehöriges Finanzierungsmodell erarbeitet, die insgesamt auf eine klimaneutrale Mobilität sowie eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität im Quartier abzielen.
Ein größerer Anteil des öffentlichen Raums wird demnach für die Fortbewegung zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Verfügung stehen. Die meisten Parkplätze für Pkw befinden sich in Parkhäusern.
Die Konzepterstellung erfolgte in enger Zusammenarbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit den zuständigen Expertinnen und Experten der Stadtverwaltung, insbesondere dem für die Mobilität zuständigen Referat Stadtentwicklung.
In einem intensiven Austausch wurden Umsetzungshemmnisse analysiert und gemeinsam praxistaugliche Lösungen entwickelt, die schließlich in den Bebauungsplan einflossen.
Diese umfassen die Ausgestaltung des Straßenraums im Quartier für den motorisierten wie den Rad- und Fußverkehr, die Bereitstellung von Stellplätzen, die Festlegung einer Maximalgeschwindigkeit und Ausweisung von Fußgängerzonen.
Auch wurden Flächen für Mobilitätsangebote wie Bushaltestellen oder Carsharing ausgewiesen.
Themen im Mobilitätskonzept
-
Straßenraumgestaltung und räumliche Planung
-
Private Infrastruktur und Nachhaltige Mobilität („Bauen für Nachhaltige Mobilität“)
-
Übergreifende Mobilität / inter- und multimodale Angebote (“Mobilitätsstationen”)
-
Empfehlungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
-
Empfehlungen für ein fußgängerfreundliches Quartier
-
Empfehlungen für ein fahrradfreundliches Quartier
-
Empfehlungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV)
-
Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
-
Handlungsfeld Logistik und Wirtschaftsverkehr
Mobilitätsstationen
Ein zentrales Element im Mobilitätskonzept ist die Errichtung von sogenannten Mobilitätsstationen als Standort für Leihfahrzeuge (Car-Sharing, Bike-Sharing, Lastenrad-Sharing) und öffentliche Fahrradabstellanlagen.
Mobilitätsstationen können mit ÖPNV-Haltestellen verknüpft werden, aber auch E-Mobil-Ladepunkte, Infotafeln und Paketstationen bereitstellen.
Geplant sind nun acht Mobilitätsstationen in drei verschiedenen Größen und strategisch im Quartier verteilt, teilweise am Straßenrand, überwiegend in den Parkhäusern.
Stellplatzsatzung
Zur Finanzierung der nachhaltigen Mobilitätsangebote wurde eine innovative Stellplatzsatzung entwickelt.
Diese sieht vor, dass ein Teil der Gelder an die Stadt Kaiserslautern abzuführen ist, die die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer aufgrund der reduzierten geforderten Stellplatzanzahl einsparen. Mit diesen Einnahmen werden die Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität finanziert.
-
Berechnungen zeigen, dass alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer im Pfaff-Quartier aufgrund des reduzierten Stellplatzschlüssels insgesamt bis zu 21 Mio. € Investitionskosten für vermiedene Stellplätze einsparen können.
Die Stellplatzsatzung mit Bebauungsplan wurde vom Stadtrat beschlossen.
Der Satzung liegt die Möglichkeit zugrunde, Infrastruktur über die Stellplatzablösezahlung nach § 47 Abs. 4 LBauO Rheinland-Pfalz zu finanzieren. Der Mechanismus ist in der Stellplatzsatzung festgelegt.
Durch die Stellplatzsatzung sind davon bis 4,5 Mio. € als Ablösezahlungen abzuführen, die von der Stadt zweckgebunden für Mobilitätsangebote verwendet werden müssen.
Dieser Finanzierungsmechanismus ist nicht nur neuartig, sondern bedeutet auch finanziell eine eindeutige Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Weitere Umsetzungen aus dem Mobilitätskonzept
Festschreibungen zur Mobilität im Bebauungsplan
-
Geschwindigkeit: Maximal 20 km/h auf allen Quartiersstraßen (verkehrsberuhigt)
-
Parken: im öffentlichen Raum reduziert auf 30 Stellplätze, Angebot von Quartiers-Parkhäusern
-
Fußgängerzone am zentralen Platz des Pfaff-Quartiers um das neue Kesselhaus in der Lina-Pfaff-Straße
Stellplatzsatzung und Mobilitätsstationen
-
Durch die innovative Stellplatzsatzung wird die Zahl der Stellplätze von etwa 4.000 auf etwa 2.400 gesenkt.
-
Acht Mobilitätsstationen in drei Größen bieten flächendeckend Mobilitätsangebote – sieben Mobilitätsstationen sind im Bebauungsplan und in der Erschließungsplanung gesichert
Ergebnisse
Die vorausgehende Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes hat deutlich dazu beigetragen, dass nachhaltige Mobilitätslösungen im Bebauungsplan festgesetzt werden konnten. Zusätzlich wurde die Verabschiedung einer innovativen Stellplatzsatzung erreicht.
Vorgesehen ist nun unter anderem der Bau von acht Mobilitätsstationen im Quartier, die den künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern eine nachhaltige Mobilität ohne eigenen Pkw ermöglicht, finanziert über die Ablöse für die reduzierte Anzahl der Stellplätze.
Ein wichtiges Ziel des zukunftsfähigen Quartiers ist eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Im Bebauungsplan ist daher Tempo 20 auf allen Quartiersstraßen vorgesehen. Dies erleichtert die gemeinsame Nutzung der Straßen durch Pkws, Fahrräder sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Öffentliche Parkplätze sind stark reduziert, um mehr Raum für alle Verkehrsteilnehmende bereitzustellen.
Die Erfahrungen zur Erstellung des Mobilitätskonzeptes sind auch auf andere Quartiere der Stadt übertragbar.
Erkenntnisse
-
Die Konzeption von nachhaltigen Mobilitätskonzepten muss frühzeitig im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen, da sie einen großen Einfluss darauf hat.
-
Um innovative und nachhaltige Mobilitätslösungen zur Beschlussreife zu entwickeln, bedarf es einer kontinuierlichen und engen Zusammenarbeit zwischen Forschung und Planenden der Stadtverwaltung.
-
Die Umsetzung nachhaltiger Mobilitätslösungen verändern den öffentlichen Raum und beschränken die Freiheit der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, sie müssen deshalb in Satzungen festgeschrieben werden und es ist wichtig, um die Akzeptanz der Beteiligten zu werben.
Links
Stellplatzsatzung Pfaff-Quartier
vom 06.07.2020
Download
Wenn innovative Mobilitätslösungen erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden sollen, ist eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Forschung eine Voraussetzung.
Hauptautor: Michael Müller (IfaS)
Mitautoren: Thomas Anton (IfaS), Diana Neubert, Christian Ruhland (Stadt Kaiserslautern); Anne Theobald (STE Kaiserslautern)